Der Kölner Pandemieplan enthält auch eine Regelung zum Tragen von Mundschutz. Die Regel greift bei Erreichen der Warnphase 6 nach der WHO-Einteilung (Übertragung eines Influenzavirus von Mensch zu Mensch in vielen Ländern und bis auf Gemeindeebene), erklärt Brenner. „Wir sagen nicht generell: Alle Kölner legen jetzt sofort einen Mundschutz an. Sondern wir beschreiben den Bürgern diese Möglichkeit und sind dann für Rückfragen immer da.“ Oswald Bellinger betont erneut die Situationsabhängigkeit: „Wir werden es von dem Pandemiekeim abhängig machen, welche Maßnahme wir empfehlen“, erklärt er zur Frage, ab wann die Frankfurter zum Tragen von Mundschutz aufgerufen würden.
Im Notfall würde es wenig nützen, wenn eine Gemeinde ohne Rücksicht auf ihre Nachbarn entschiede. Sind Kinder die Hauptüberträger eines Virus, könnten Stadtämter die Kindergärten schließen lassen. Doch dabei müssten sie sich abstimmen: „Wenn wir in Köln sagten: ‚Wir schließen jetzt alle Kindergärten’, und zwei Kilometer weiter sagt Bergisch-Gladbach: ‚Wir schließen nicht’, wäre der schützende Effekt dahin“, erklärt Klaus-Peter Brenner.
Gepostet am Donnerstag, April 30, 2009
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