Ein Kollege fragt: Soll wegen der H1N1/09-Pandemie jetzt für jeden Praxismitarbeiter vorsorglich eine Schutzmaske beschafft werden?
Olaf Harmuth vom Unternehmen Schutzgut e.K. Arbeitsschutz: Zum Thema Atemschutzmasken bleibt anzumerken, dass die Filterwirkung einer FFP1-Maske lediglich 80 Prozent betragen kann. Dieser Wert bezieht sich ausschließlich auf das Filtermaterial. Zusätzlich sind stets vorhandene Gesichtsleckagen zu berücksichtigen.
Nicht ohne Grund ist gemäß Berufsgenossenschaftlicher Regel BGR 190 ("Benutzung von Atemschutzgeräten") die Verwendung von filtrierenden Halbmasken der Klassen FFP1 und FFP2 zum Schutz gegen luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikoklasse 3 nicht erlaubt. Das "Schweinegrippe-Virus" ist bis auf weiteres der Risikoklasse 3 zugeordnet.
Da Mikroorganismen möglicherweise das Material von Partikelfiltern durchwachsen können, ist laut BGR 190 auch eine Wiederverwendung von Partikelfiltern untersagt.
Einen wirkungsvollen Atemschutz gegen Viren der Risikoklasse 3 erreichen filtrierende Halbmasken der Filterklasse FFP3 (Filterwirkung über 99 Prozent). Dabei ist in jedem Fall auf einen dichten Sitz zu achten.
Mit zunehmender Filterklasse sinkt die zulässige Gesamtleckage- rate, es steigt jedoch der Atemwiderstand. Der Atemwiderstand ist speziell bei längerer Tragezeit und bei körperlich anstrengender Tätigkeit als wesentlicher Faktor bei der Auswahl von Atemschutzmasken in Betracht zu ziehen.
Bei längerer Tragedauer (über 30 Minuten täglich) sind arbeitsmedizinische Vorsorge-Untersuchungen (G26) obligatorisch. Ferner gelten folgende Tragezeit-Begrenzungen (gemäß BGR 190):
Bei der Verwendung von Masken ohne Ausatemventil dürfen pro Woche vier Schichten gearbeitet werden, während bei Ventil-Masken fünf Schichten erlaubt sind.
Bei der Beschaffung von filtrierenden Halbmasken sollte man darauf achten, fabrikfrische Ware zu erwerben, da aufgrund der meist elektrostatischen Aufladung des Filtermaterials hier die Filterwirkung am intensivsten wirkt und natürlich die begrenzte Lagerdauer entsprechend voll genutzt werden kann.
Dr. Jan Leidel, Leiter das Kölner Gesundheitsamts: Mein Problem ist die Frage, ob diese prinzipiellen und arbeitsmedizinisch fraglos sinnvollen Überlegungen vor den Anforderungen der Praxis bestehen können.
Ich habe großen Respekt vor dieser Pandemie. Dennoch scheint mir der geforderte Sicherheitsstandard auch angesichts unseres Verhaltens gegenüber Patienten mit saisonaler Influenza einer Überprüfung zu bedürfen.
Quelle: bild.de, rp-online.de, focus.de, welt.de, berlinonline.de, AFP, mz-web.de, n-tv.de, sueddeutsche.de, spiegel.de, aerztezeitung.de.....
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