Der nahende Herbst wirft seine Schatten voraus: Die EU stimmt ihre Maßnahmen gegen die Grippepandemie des Typs A (H1N1) ab. Darauf haben sich der EU-Gesundheitssicherheitsausschuss und die für Frühwarnung und Reaktion zuständigen Behörden in zwei Erklärungen verständigt.
Auf Vorschlag der EU-Kommission sehen sie ein koordiniertes Vorgehen bei Schulschließungen und Reiseempfehlungen vor. Demnach besteht derzeit keine Notwenigkeit für vorsorgliche Massenschließungen von Schulen.
Eine rechtzeitige und örtlich begrenzte Schulschließung kann der Kommission zufolge "jedoch die Übertragung des Virus verlangsamen, sollte es zu Infektionen kommen".
Die zwei Erklärungen bilden die Grundlage für die Durchführung gemeinsamer Maßnahmen der 27 EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission im Bereich der öffentlichen Gesundheit. Auf diese Weise soll auf die gegenwärtige Pandemie EU-weit effizient und koordiniert reagiert werden. Zwar stellt der EU-Gesundheitssicherheitsausschuss fest, dass die Mitgliedstaaten derzeit keine Notwendigkeit sehen, vorsorgliche Massenschließungen von Schulen vorzunehmen. Die Mitgliedstaaten empfehlen allerdings, zur Verzögerung der Virusübertragung örtlich begrenzt Schulen zu schließen, wenn bei den Schülern Infektionen festgestellt werden. Dieses Vorgehen ist nur dann sinnvoll, wenn es rechtzeitig erfolgt. Damit Schulschließungen wirksam sind, müssen sie zudem von weiteren Maßnahmen flankiert werden, insbesondere um sicherzustellen, dass die Kinder auch nicht anderswo zusammentreffen.
Die zweite Erklärung enthält eine Reihe von Optionen dafür, was zu tun ist, wenn Reisende vor oder während der Reise erkranken. Da immer mehr Reisende unmittelbar vor der geplanten Reise oder auf der Reise Symptome entwickeln können, stehen die EU-Mitgliedstaaten möglicherweise vor der Notwendigkeit, Grippefälle bei Reisenden zu behandeln. In diesem Zusammenhang wird Personen mit Krankheitssymptomen empfohlen, die Reise zu verschieben und zuhause zu bleiben. Diese Empfehlung für eine Pandemiesituation sollte jedoch nicht zu Einschränkungen der Reisefreiheit an den EU-Grenzen oder zwischen den EU-Mitgliedstaaten führen.
Quelle: bild.de, rp-online.de, focus.de, welt.de, berlinonline.de, AFP, mz-web.de, n-tv.de, sueddeutsche.de, spiegel.de, aerztezeitung.de, lifegen.de.....
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