Der Chef muss von krankem Kind nichts wissen

Wenn der Nachwuchs an der Schweinegrippe erkrankt, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber davon nichts erzählen

Für die Pflege eines kranken Kindes gilt kein Anspruch auf Lohnfortzahlung
W&B/Christine Schneider

Eltern mit einem an Schweinegrippe erkrankten Kind müssen ihren Arbeitgeber nicht darüber informieren. Sie sind auch nicht dazu verpflichtet, zu Hause zu bleiben, nur um die Ansteckungsgefahr am Arbeitsplatz zu verringern. "Es wäre zwar das Sicherste, wenn Arbeitnehmer in diesem Fall nicht zur Arbeit gingen", sagte Rüdiger Schöneich von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in Berlin. Doch sei das wenig realistisch, schon wegen der Einschränkungen für das öffentliche Leben, wenn Tausende von Arbeitnehmern prophylaktisch zu Hause blieben.

Hinzu kommt, dass Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben, wenn sie nicht zur Arbeit gehen, obwohl sie selbst nicht mit dem H1N1-Virus infiziert sind, erläuterte Schöneich. Anders sieht es für ein Elternteil aus, das sich um die Pflege eines kranken Kindes kümmern muss: In dem Fall gelten für Schweinegrippe die gleichen Regelungen wie bei anderen Krankheiten auch.

"Hat ein Kind Schweinegrippe, konsultieren Eltern üblicherweise den Arzt und sollten das auch unbedingt tun", sagte Schöneich. Die Behandlung der Grippe sei in der Regel kein großes Problem. Schweinegrippe ist nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtig. Das heißt, die Verordnung schreibt vor, dass alle neuen Fälle vom Arzt dem Gesundheitsamt gemeldet werden müssen. "Das Gesundheitsamt steht bei Bedarf auch Eltern erkrankter Kinder zur Seite", sagte Schöneich. Im Einzelfall könne es über eine Quarantäne entscheiden und dann beispielsweise auch untersagen, dass Eltern weiter arbeiten.

"Das gilt zum Beispiel für Pflegeberufe oder Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten, wo ein hohes Risiko der Weiterbreitung des Virus besteht", erklärte der Experte. Wenn das Gesundheitsamt Gefahren sieht, kann es den Arbeitgeber informieren. "Es wäre allerdings sinnvoll, dass der Arbeitnehmer das selbst macht, auch wenn er nicht dazu verpflichtet ist." Die Betriebe könnten dann mit einfachen Mitteln dazu beitragen, die Verbreitung des H1N1-Virus zu erschweren. "So wie eine Schutzbrille sehr effektiv vor Gefahren schützt, gilt das bei Schweinegrippe für Mundschutz und Händewaschen."

Es komme vor allem darauf an, die Übertragungswege zu blockieren. "Unternehmen könnten zum Beispiel anordnen, zur Begrüßung aufs Händeschütteln zu verzichten und Desinfektionsmittel für das Reinigen der Hände zur Verfügung stellen", erklärte der Arbeitsmediziner. Derzeit würden diese Möglichkeiten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern noch nicht ernst genug genommen. "Das passiert immer erst, wenn das Schicksal in der näheren Umgebung zuschlägt."

dpa / GesundheitPro

Quelle: bild.de, rp-online.de, focus.de, welt.de, berlinonline.de, AFP, mz-web.de, n-tv.de, sueddeutsche.de, spiegel.de, aerztezeitung.de, apotheken-umschau.de.....