Kinder nicht mit Tamiflu behandeln

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Einer neuen Studie zufolge sollten an einer jahreszeitlich bedingten Grippe erkrankte Kinder nicht mit dem Medikament Tamiflu behandelt werden. Bei dem Arzneimittel würden die gefährlichen Nebenwirkungen überwiegen.

Der Nutzen halte sich in engen Grenzen, heisst es in einem Bericht, den das «British Medical Journal» am Montag auf seiner Website veröffentlichte.

Kinder könnten austrocknen

Demnach kann Tamiflu bei Kindern Übelkeit und Erbrechen verursachen, was zu Austrocknung und anderen Komplikationen führen kann. Die Dauer der Krankheit wird durch das Medikament aber höchstens um eineinhalb Tage verkürzt.

Die aktuelle Verbreitung der Schweinegrippe ist in dem Bericht nicht berücksichtigt. Dennoch lassen die Ergebnisse darauf schliessen, dass der Einsatz von antiviralen Präparaten wie Tamiflu auch bei mit dem Virus A (H1N1) infizierten Kindern die Krankheitsdauer nur wenig reduziert und kaum vor Komplikationen wie Asthma-Anfällen oder Mittelohrentzündungen schützt.

Tamiflu kann bei Kindern ab einem Jahr verschrieben werden, mit der entsprechenden Dosierung für Kleinkinder. Für die Studie stützen sich die Autoren auf die Daten von vorangegangenen Untersuchungen.

Roche: Geringe Nebeneffekte

Ein Sprecher des Basler Pharmaunternehmens Roche sagte, die in dem Bericht beschriebenen Symptome könnten auch auf die Grippe selbst und nicht auf das Roche-Medikament zurückzuführen sein. Gemäss der Weltgesundheitsorganisation (WHO) litten rund die Hälfte aller Grippe-Patienten unter Übelkeit oder Verdauungsproblemen.

Klinische Studien hätten Nebeneffekte für Kinder aufgezeigt. Diese seien jedoch gering. Es sei sehr selten, dass eine Tamiflu- Behandlung deswegen abgebrochen werden musste.

In der Schweiz ist Tamiflu seit Anfang Monat kassenpflichtig. Die Krankenkassen vergüten das Medikament, wenn Grippekranke im Spital behandelt werden.

Auch für die Behandlung von chronisch Kranken, Heimbewohnerinnen und -bewohnern, Kindern und über 65-Jährigen wird das Medikament vergütet. Ausgenommen von einer generellen Vergütung sind Schwangere und Kleinkinder bis 3 Jahre.

(sda)

Quelle: bild.de, rp-online.de, focus.de, welt.de, berlinonline.de, AFP, mz-web.de, n-tv.de, sueddeutsche.de, spiegel.de, aerztezeitung.de.....